Vereinsregisterauszug für einen eingetragenen Verein (e.V.) abrufen.
Das Vereinsregister ist öffentlich. Das Vereinsregister und die von den Vereinen eingereichten Schriftstücke können ganz einfach online abgerufen werden.
Im
Vereinsregister findet man:
- Die Daten zum gesuchten Verein, eingetragener Name
- Datum aller Änderungen
- Sitz, Adresse
- Allgemeine Vertretungserlaubnis
- Name und teilweise Geburtsdatum der Vorsitzenden, Verantwortlichen des Vereins
Sie erhalten nach Auftragserteilung eine EMail mit einem kompletten, offiziellen und aktuellen Vereinsregisterauszug aus dem jeweiligen Amtsgericht als PDF-Datei zum ausdrucken.
Was ist das Vereinsregister?
Das Vereinsregister ist eine behördliche Datenbank, in der Informationen über eingetragene Vereine gespeichert werden. Diese Datenbank wird von den zuständigen Registergerichten geführt und dient der rechtlichen Transparenz von Vereinen. Eintragungen im Vereinsregister sind in vielen Ländern verpflichtend, wenn ein Verein eine gewisse Rechtsfähigkeit erlangen möchte.
Gründung eines eingetragenen Vereins
Die Gründungsmitglieder eines Vereins setzen eine Satzung auf, in der die Ziele und Strukturen des Vereins festgelegt werden.
Um als rechtsfähiger Verein anerkannt zu werden, muss der Verein seine Satzung und weitere Dokumente beim zuständigen Registergericht einreichen.
Eintragung im
Vereinsregister: Nach Prüfung der Dokumente erfolgt die Eintragung im
Vereinsregister. Der Verein erhält eine Registernummer.
Warum ist das Vereinsregister wichtig?
Rechtsfähigkeit:
Eintragung im Vereinsregister verleiht dem Verein Rechtsfähigkeit. Er kann dann als juristische Person auftreten, Verträge abschließen und Eigentum erwerben.
Rechtssicherheit:
Die Eintragung bietet Klarheit über die offizielle Struktur, Ziele und Vertretungsbefugnisse des Vereins.
Vertrauen:
Für Mitglieder, Förderer und Partner schafft die Eintragung Vertrauen und Seriosität.
Haftungsbeschränkung:
Die Mitglieder haften bei einem eingetragenen Verein in der Regel nicht persönlich für Vereinsschulden.
Verwaltung und Pflichten des Vereins
Pflicht zur Führung:
Ein eingetragener Verein ist verpflichtet, das Vereinsregister auf dem aktuellen Stand zu halten.
Änderungen:
Bei Änderungen in der Vorstandsstruktur, der Satzung oder der Adresse müssen diese dem Registergericht gemeldet werden.